Freitag, 21. Januar 2011

Gemeinsame Grundsätze für die Qualitätssicherung in der Hochschul- und Berufsbildung im Kontext des Europäischen Qualifikationsrahmens

Bei der Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens sollten, um die Rechenschaftspflicht und die Verbesserung
der Hochschul- und Berufsbildung zu gewährleisten, für die Qualitätssicherung folgende Grundsätze gelten:

— Qualitätssicherungsstrategien und -verfahren sollten allen Niveaustufen des Europäischen Qualifikationsrahmens
zugrunde liegen,

— die Qualitätssicherung sollte integraler Bestandteil der internen Verwaltung von Einrichtungen der allgemeinen und
beruflichen Bildung sein,

— die Qualitätssicherung sollte die regelmäßige Evaluierung von Einrichtungen und deren Programmen und Qualitätssicherungssystemen
durch externe Prüforgane oder -stellen einschließen,

— externe Prüforgane oder -stellen, die Qualitätssicherung durchführen, sollten selbst regelmäßig überprüft werden,

— Qualitätssicherung sollte die Dimensionen Kontext, Input, Prozess und Output umfassen und den Schwerpunkt auf
Output und Lernergebnisse legen,


Qualitätssicherungssysteme sollten folgende Elemente beinhalten:

— klare und messbare Ziele und Standards; Leitlinien für die Umsetzung, darunter die Einbindung der Betroffenen,

— angemessene Ressourcen,

— einheitliche Evaluierungsmethoden, die Selbstbewertung und externe Prüfung miteinander verbinden,

— Feedbackmechanismen und Verfahren zur Verbesserung,

— allgemein zugängliche Evaluierungsergebnisse,

— Initiativen zur Qualitätssicherung auf internationaler, nationaler und regionaler Ebene sollten koordiniert werden, um
für den Übersichtlichkeit, Kohärenz, Synergie und eine das gesamte System umfassende Analyse zu sorgen,

— Qualitätssicherung sollte ein Prozess sein, bei dem über alle Niveaustufen und Systeme der allgemeinen und beruflichen
Bildung hinweg zusammengearbeitet wird, unter Beteiligung aller wichtigen Betroffenen in den Mitgliedstaaten
und in der Gemeinschaft,

Leitlinien für die Qualitätssicherung auf Gemeinschaftsebene können als Bezugspunkte für Evaluierungen und Peer-Lernen
dienen.



http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2008:111:0001:0007:DE:PDF


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